Regeln sind wichtig und es ist besser diese zu kennen…
Webseite Affiliate Geschäfts-& Nutzungsbedingungen
Definition
(Stand Sep. 29, 2020) – Diese Vereinbarung [(“Bedingungen“) werden zwischen der Steindialog GmbH (als “Unternehmen“) und dem Teilnehmer (in diesem Zusammenhang als „Affiliate” bezeichnet)] wird für die Teilnahme am Affiliate-Programm des Unternehmens verwendet. Wenn Sie als Affiliate nicht an dem Affiliate-Programm teilnehmen möchten, ignorieren Sie bitte diese folgende Vereinbarung.
Ein Affiliate möchte bestimmte vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Materialien, verwenden, um für das Unternehmen zu werben. Diese Materialien beinhalten einen Link der zur Unternehmens Webseite führt und diese Materialien werden auf der Webseite des Affiliates hinzu gefügt;
UM DIES NUN ZU ERMÖGLICHEN, unter Berücksichtigung der beiderseitigen Versprechen, Verpflichtungen, Gewährleistungen und anderen triftigen und gerechtfertigten Gründen, tritt hier diese Vereinbarung für beide Parteien nun wie folgt in Kraft:
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Die zur Nutzung und Darstellung zur Verfügung gestellten Werbemittel, die auf der Webseite des Affiliate verwendet werden, entsprechen den folgenden Bedingungen und Spezifikationen: a. Affiliate dürfen keine anderen Grafiken, Text- oder andere Materialien zur Förderung der Webseite, zur Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen verwenden als die Werbematerialen, die das Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, es sei denn solche anderen Materialien wurden vor ihrer Anzeige dem Unternehmen gezeigt und schriftlich zur Nutzung genehmigt. b. Affiliate können nur die Werbemittel, die speziell nur für die Zwecke der Werbung für die Website des Unternehmens in Verwendung kommen nutzen, und diese dann zur Weiterleitung per Link auf die Unternehmens-Website (und die Produkte und Dienstleistungen darauf) führen, verwenden. c. Affiliate werden die vom Unternehmen vorbereiteten Werbematerialien nicht verändern, ergänzen, reduzieren oder auf eine andere Weiße ändern. Sollte der Affiliate Veränderungen oder anderen Modifikationen des Werbematerials wünschen, muß der Affiliate das Unternehmen kontaktieren um eine vorherige schriftliche Zustimmung von Unternehmen für eine solche Änderung zu erhalten. d. Die Werbemittel werden nur genutzt, um eine Verbindung zur Website des Unternehmens oder auf die spezifische Seite und Anschrift die von Unternehmen festgelegt wurde, zu ermöglichen. a. Im Austausch für die Anzeige der Affiliate-Werbemittel sowie für die Einhaltung und Erfüllung der Affiliate Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens, soll das Unternehmen dem Affiliate eine Provision (die „Provision“) für die Vermittlung die über den eingebundenen Link auf der Partner Seite genutzt wird und zu einem Verkauf von Produkten auf der Seite des Unternehmers führt, einer festzulegenden Prozentsatz Höhe erhalten. Der aktuelle Prozentsatz beginnt bei 10% und kann, je nach individueller Absprache die schriftlich festzulegen ist, gesteigert werden. Dieser Prozentsatz kann vom Unternehmen jederzeit geändert werden. Mitteilung an den Affiliate über jede Änderung des Provisionssatz wird von Unternehmen an die E-Mail-Adresse die vom Affiliate dem Unternehmen angegeben wurde, übermittelt. Provisionen basieren auf Käufe (außer auf Produkte, die zum Selbstkostenpreis angeboten werden, z.B. Goldbarren und Geschenkgutscheine) von allen neuen und wiederkehrenden Nutzern für die gesamte Laufzeit Ihrer Einkäufe. b. Das Unternehmen hält genaue und aktuelle Daten bereit, die dazu verwendet werden den Betrag zu ermitteln, der dem Affiliate als Provision zusteht. Dem Affiliate ist auf Anfrage ein angemessener Zugang zu diesen Aufzeichnungen zu gewähren und ist durch den separaten Affiliate Bereich auf unter »Affiliate-Area zugänglich. Jede Abweichung zwischen der Höhe der Kommissionen nach diesen Aufzeichnungen, und die tatsächliche Höhe der Provision die an den Partner in einem Zeitraum oder Zeiträume gezahlt werden, werden innerhalb 14 Tagen nach Entdeckung solcher Diskrepanz vom Unternehmen behoben. c. Provisionen werden für einen Zeitraum von 2 Monaten nach jedem Kauf zurückgehalten, um das Unternehmen im Falle einer Rückbelastung, die auftreten können, zu schützen. Das Unternehmen zahlt alle fälligen Provision innerhalb von 7 Tagen nach dem ersten Tag eines jeden Monats (der „Kommission Zahltag“) der fälligen und zahlbaren Provisionen an den Affiliate aus. Falls an einem Provisionszahlungstag, die Höhe der angelaufenen und dem Affiliate zugeordneten Gesamtprovisionsbetrag weniger als 10,00 € ist, dann wird der Zahlbetrag bis zur nächsten Abrechnung des Monats zurückgehalten und dieser dann mit dem nächsten zu zahlenden Gesamtbetrag der Provision für diesen Monat mit berechnet und bezahlt. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt, die Summe der aufgelaufenen und zahlbaren Provisionen 2 aufeinander folgenden Monaten zurück gehalten wurde, dann wird das Unternehmen alle aufgelaufenen und zahlbare Provisionen an den Affiliate im dritten Monat den gesamt geschuldeten Betrag, unabhängig von der Höhe, auszahlen. Die Bezahlung erfolgt auf das vom Affiliate angegebene Paypal Konto. d. Die Höhe des Provisionsauszahlungsbetrags kann sich durch die Höhe der von Paypal abverlangten Gebühren bei der Auszahlung entsprechend reduzieren. Die Gebühren, die von Paypal abverlangten werden variieren je nach Bestimmungsland in prozentualer Höhe und in einem zugehörigen Transaktionsbetrag. Mehr dazu finden Sie unter »Paypal Gebühren. e. Für den Fall, dass der Affiliate gegen diese Vereinbarung verstößt endet diese Vereinbarung mit dem Unternehmen innerhalb 30 Tagen, die dann nach einer solchen Verletzung eventuell aufgelaufene und zahlbar werdenen Provisionen an den Affiliate verfallen und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Provisionen zu Affiliate zu zahlen. Der Affiliate erklärt und garantiert folgende Leistungen: a. Der Affilliate hat die gesetzliche Befugnis, diese Vereinbarung einzugehen und erklärt an die Versprechungen, Verpflichtungen und andere Pflichten, die in diesem Abkommen vorgesehenen sind, sich zu binden. b. Die Webseite/n des Affiliate enthalten keine Materialien die: i. Sexuell eindeutig, obszön oder pornografisch; c. Dem Affiliate obliegen alle notwendigen Freigaben, Genehmigungen oder andere Zugeständnisse für geistiges Eigentum die auf seiner Affiliate-Webseite verwendet werden. Nichts auf der Affiliate-Webseite verstößt gegen die geistigen Eigentumsrechte von natürlichen oder juristischen Personen. Keine Person oder Gesellschaft hat je eine Klage entgegengebracht oder angedroht dies zu tun, auch besteht für den Affiliate kein Grund zur Annahme, dass eine Person oder Gesellschaft eine solche Klage in Zukunft tätigen wird. d. Der Affiliate wird die zur Verfügung gestellten Werbematerialien nicht anders zu nutzen, als die in § 2 aufgeführte Weise. e. Der Affiliate wird auch in Zukunft keinen Anspruch auf das Eigentum der Werbematerialien oder der Urheber-, Marken- oder andere geistige Eigentumsrechte stellen. f. Der Affiliate keine anderen als für diese Weise vorgesehene Werbemittel auf der Affiliate-Webseite veröffentlichen, oder vertreiben, die auf das Unternehmen oder eine Webseite des Unternehmens verweisen, es sei denn das Unternehmen gibt dazu eine vorherige schriftliche Zustimmung zur Verwendung solcher Materialien. Der Affiliate nutzt nicht den Unternehmer Firmennamen (oder einen ähnlichen, gleichwertigen und verwechselbaren Name des Unternehmers) für jegliche eigennützige Zwecke auf seiner Webseite, in seinen Werbematerialen oder in irgendeinem Zusammenhang außer für den Zweck zur Werbung und Förderung der Webseite des Unternehmers als dies in dieser Vereinbarung festgelegt wurde. Der Affiliate wird keinen oder ähnlichen Domain Namen registrieren, der dem Namen des Unternehmens widerspiegelt, beinhaltet oder zum Verwechseln ähnlich klingt. g. Der Affiliate wird sich nicht in der Verteilung etwaiger unerwünschter Massen-E-Mails (Spam), noch eine Erwähnung oder einen Verweis auf das Unternehmen oder der Unternehmens Webseite, engagieren. b. Jede Vertragspartei hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die kündigende Partei muss mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung die anderen Partei informieren und dazu eine Mitteilung in Schriftform übermitteln. b.) Dem Unternehmen fließen keine Steuern ein von den ausgezahlten Provisionen des Affiliate. c.) Der Affiliate handelt in eigener Verantwortung, ist selbst verpflichtet seine Affiliate-Einnahmen nach den gesetzlichen Regeln seines Wohnsitzstaats zur Anzeige zu bringen und sein dieses zu versteuern. Copyright © Steindialog GmbH • Informationen über die Firma zu finden im »Impressum.§ 1. Werbematerialien
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